Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Verfasst: Donnerstag 16. April 2015, 13:05
@Brycha: Jösses, danke. Gut zu wissen!
Das Forum, in dem sich alles um Seife dreht...
https://www.seifenforum.de/
Für die Forenbelange ist es vordergründig unwichtig, ob dem User "etwas passiert" - es ist wichtig, daß das Forum (der Betreiber) keine Abmahnung bekommt.Brycha hat geschrieben: Das muss nicht heißen, dass dir etwas passiert, wenn du die Signatur weiterverwendest. Aber es ist eben auch nicht richtig, dass dies auf jeden Fall rechtlich risikolos ist.
LG Brycha
Frage:Schokolaaade hat geschrieben:
Mann kann also nicht einfach jede Kopie eines Werkes als Zitat bezeichnen und dadurch das Urheberrecht umgehen.
3. Quellenangaben: Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Angabe einer Quelle zu einem kopierten Text, Bild oder Foto die öffentliche Wiedergabe rechtmäßig macht. Das ist NICHT der Fall. Rechtmäßig ist die Wiedergabe nur, wenn sie mit Erlaubnis des Inhabers erfolgt.
Das finde ich einen wirklich wichtigen Hinweis, da jede/r, der oder die schon eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben hat, gewöhnt ist "richtig" zu zitieren und sich daher vielleicht zu Unrecht auf der sicheren Seite fühlt mit dieser Vorgehensweise.Schokolaaade hat geschrieben:3. Quellenangaben: Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Angabe einer Quelle zu einem kopierten Text, Bild oder Foto die öffentliche Wiedergabe rechtmäßig macht. Das ist NICHT der Fall. Rechtmäßig ist die Wiedergabe nur, wenn sie mit Erlaubnis des Inhabers erfolgt.
nur wenn man diesen Gedanken zu Ende denkt, dann würde man ja mit jeder wissenschaftlichen Arbeit (Diplom, Doktor, etc.) dir Urheberrechte verletzen - und das kann irgendwie auch nicht sein, oder...Lavarie hat geschrieben:Das finde ich einen wirklich wichtigen Hinweis, da jede/r, der oder die schon eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben hat, gewöhnt ist "richtig" zu zitieren und sich daher vielleicht zu Unrecht auf der sicheren Seite fühlt mit dieser Vorgehensweise.Schokolaaade hat geschrieben:3. Quellenangaben: Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Angabe einer Quelle zu einem kopierten Text, Bild oder Foto die öffentliche Wiedergabe rechtmäßig macht. Das ist NICHT der Fall. Rechtmäßig ist die Wiedergabe nur, wenn sie mit Erlaubnis des Inhabers erfolgt.
Allerdings zitiert man da meistens (zumindest in allen Wissenschaften ausser den Geisteswissenschaften, bei denen weiss ich es nicht) nicht wörtlich, sondern beschreibt bereits Publiziertes mehr oder weniger grob und gibt dazu die Literaturstelle an. Das mag in Fächern wie Germanistik etc. anders sein. Wobei Wissenschaftler in der Regel explizit möchten, dass ihr gewonnenes Wissen weiterverbreitet wird und anderen bei deren Arbeit hilft, mit einer entsprechenden Zitierung natürlich (je mehr Zitierungen, desto mehr "wert" ist die eigene Arbeit, weil sich ja viele drauf stützen). Durch den Review Prozess fällt es normalerweise auch irgendjemanden auf, wenn ne Zitierung fehlt oder komplett falsch ist.Lavarie hat geschrieben:Das finde ich einen wirklich wichtigen Hinweis, da jede/r, der oder die schon eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben hat, gewöhnt ist "richtig" zu zitieren und sich daher vielleicht zu Unrecht auf der sicheren Seite fühlt mit dieser Vorgehensweise.Schokolaaade hat geschrieben:3. Quellenangaben: Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Angabe einer Quelle zu einem kopierten Text, Bild oder Foto die öffentliche Wiedergabe rechtmäßig macht. Das ist NICHT der Fall. Rechtmäßig ist die Wiedergabe nur, wenn sie mit Erlaubnis des Inhabers erfolgt.
Schnackeline hat geschrieben:Frage:Schokolaaade hat geschrieben: Mann kann also nicht einfach jede Kopie eines Werkes als Zitat bezeichnen und dadurch das Urheberrecht umgehen.
3. Quellenangaben: Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Angabe einer Quelle zu einem kopierten Text, Bild oder Foto die öffentliche Wiedergabe rechtmäßig macht. Das ist NICHT der Fall. Rechtmäßig ist die Wiedergabe nur, wenn sie mit Erlaubnis des Inhabers erfolgt.
Ist es jetzt erlaubt, jemanden noch Lebenden zu zitieren (und wenn es nur 1 Satz ist) und dessen Namen hinter das Zitat zu schreiben oder muss derjenige erst um Erlaubnis gebeten werden?
Selbige Frage gilt für Verstorbene, die noch keine 70 Jahre tot sind.
Genau: § 51 UrhG regelt, wie das Vervielfältigen, Verbreiten und öffentlich Wiedergeben zum Zweck des Zitats zulässig ist, "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist".goodgirl hat geschrieben:es gilt, dass Zitate für die Unterstreichung eigener Argumente genutzt werden können. Ein Zitat ohne Zusammenhang, zB. in der Signatur, dient ja nicht der eigenen Argumentation.