Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Moderator: Aconita
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Mit Abmahnung darf man nicht spaßen ich hoffe ihr habt die oder den User informiert das die Sachen rausgenommen werden
- Schokolaaade
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Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Es gab ja noch keine Abmahnung, Glück gehabt!
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- Schokolaaade
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Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Noch ein paar ganz schlichte Regeln dazu:Rea hat geschrieben: Wer sich unklar ist, ob bei seiner Signatur , seinen Zitaten ect. ein Urheberrecht vorliegt oder nicht – der fragt bitte seinen Anwalt und nicht uns um Rat! Wir können keine rechtssichere Auskunft geben, und wollen es auch nicht.
1. Fotos müssen im Gegensatz zu anderen Werken keinerlei spezielle Voraussetzungen erfüllen, damit für sie Urheberrechte entstehe. Daher ist jede öffentliche Verwendung eines fremden Fotos ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
2. Zitate:
Zitate müssen bestimmten Voraussetzungen genügen um rechtmäßig zu sein:
§ 51 UrhG
Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Mann kann also nicht einfach jede Kopie eines Werkes als Zitat bezeichnen und dadurch das Urheberrecht umgehen.
3. Quellenangaben: Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Angabe einer Quelle zu einem kopierten Text, Bild oder Foto die öffentliche Wiedergabe rechtmäßig macht. Das ist NICHT der Fall. Rechtmäßig ist die Wiedergabe nur, wenn sie mit Erlaubnis des Inhabers erfolgt.
4. Rezepte: Rezepte an sich in Form der bloßen Auflistung der Zutaten und der simplen Arbeitsanweisung unterliegen nicht dem Urheberrecht, weil sie keine Werke sind. Ihr könnt also vom Urheberrecht unbeleckt jedes Rezept abtippen und posten, sofern Ihr nicht a) einen ausgeschmückten ausformulierten Text mit Tips oder Ähnlichem wörtlich übernehmt, b) ein Foto einer Buchseite einstellt, c) ein komplettes Buch, ein Kapitel oder eine sonstige strukturierte Sammlung systematisch kopiert oder d) Fotos, Grafiken oder sonstige werkfähige Gestaltungselemente übernehmt.
Ansonsten gilt: Lieber einmal mehr verlinkt als ein Urheberrecht verletzt!
Liebe Grüße von Schoki!
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Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Das find ich spannend, so klar war mir das bisher nicht.Schokolaaade hat geschrieben:4. Rezepte: Rezepte an sich in Form der bloßen Auflistung der Zutaten und der simplen Arbeitsanweisung unterliegen nicht dem Urheberrecht, weil sie keine Werke sind. Ihr könnt also vom Urheberrecht unbeleckt jedes Rezept abtippen und posten, sofern Ihr nicht a) einen ausgeschmückten ausformulierten Text mit Tips oder Ähnlichem wörtlich übernehmt, b) ein Foto einer Buchseite einstellt, c) ein komplettes Buch, ein Kapitel oder eine sonstige strukturierte Sammlung systematisch kopiert oder d) Fotos, Grafiken oder sonstige werkfähige Gestaltungselemente übernehmt.
Danke für deine ausführlichen Infos!
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Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Die Frage bei der Sache ist doch, wissen dass die Verfasser/Urheber auch?schattenhexe hat geschrieben:Das find ich spannend, so klar war mir das bisher nicht.Schokolaaade hat geschrieben:4. Rezepte: Rezepte an sich in Form der bloßen Auflistung der Zutaten und der simplen Arbeitsanweisung unterliegen nicht dem Urheberrecht, weil sie keine Werke sind. Ihr könnt also vom Urheberrecht unbeleckt jedes Rezept abtippen und posten, sofern Ihr nicht a) einen ausgeschmückten ausformulierten Text mit Tips oder Ähnlichem wörtlich übernehmt, b) ein Foto einer Buchseite einstellt, c) ein komplettes Buch, ein Kapitel oder eine sonstige strukturierte Sammlung systematisch kopiert oder d) Fotos, Grafiken oder sonstige werkfähige Gestaltungselemente übernehmt.
Danke für deine ausführlichen Infos!
Ich für meinen Teil stehe einer 1:1 Wiedergabe eines Rezeptes immer kritisch gegenüber und würde mich nie darauf verlassen dass es hier keinen Kläger gibt.
Wie oben schon mehrfach geschrieben, im Zweifel bitte verlinken und nicht böse sein, wenn wir hier auch mal den ein oder anderen Text editieren/Löschen ohne Euch zu informieren. Immer dann, wenn wir uns selbst unsicher sind, werden wir im Zweifel löschen statt zu recherchieren!
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Ist diejenige denn informiert und weis , das sie ihre Signatur ändern muss ?
Ich kann mir sehr gut vorstellen , das einige sich um Bild - oder andere Rechte nicht so den Kopf machen .
Und das da sicher keine negative Absicht hinter steht .
Ich kann mir sehr gut vorstellen , das einige sich um Bild - oder andere Rechte nicht so den Kopf machen .
Und das da sicher keine negative Absicht hinter steht .
- Schokolaaade
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Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
1:1 ist tatsächlich nur dann untersagt, wenn der Text ein "Schriftwerk" ist, also eine Art künstlerisches Gestalten erkennbar ist. Wenn im Rezepttext drinsteht wo das Rezept herkommt, dass es hübsch ist den Seifenleim mit Blümchen zu garnieren und Tante Edeltraut das mag, dann geht das in die Richtung. Die Auflistung und die Anweisungen: "Fette schmelzen, mit Lauge verrühren und in die Form gießen." sind kein Problem, nicht mal 1:1.Rea hat geschrieben:schattenhexe hat geschrieben:Die Frage bei der Sache ist doch, wissen dass die Verfasser/Urheber auch?Schokolaaade hat geschrieben:4. Rezepte: Rezepte an sich in Form der bloßen Auflistung der Zutaten und der simplen Arbeitsanweisung unterliegen nicht dem Urheberrecht, weil sie keine Werke sind. Ihr könnt also vom Urheberrecht unbeleckt jedes Rezept abtippen und posten, sofern Ihr nicht a) einen ausgeschmückten ausformulierten Text mit Tips oder Ähnlichem wörtlich übernehmt, b) ein Foto einer Buchseite einstellt, c) ein komplettes Buch, ein Kapitel oder eine sonstige strukturierte Sammlung systematisch kopiert oder d) Fotos, Grafiken oder sonstige werkfähige Gestaltungselemente übernehmt.
Ich für meinen Teil stehe einer 1:1 Wiedergabe eines Rezeptes immer kritisch gegenüber und würde mich nie darauf verlassen dass es hier keinen Kläger gibt.
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Und das ändert sich auch nicht dadurch, dass der Verfasser drunter schreibt, dass alle Rezepte sein geistiges Eigentum sind, einen Copyright-Vermerk macht oder Ähnliches. Ein Urheberrecht entsteht entweder Kraft Gesetzes oder eben gar nicht. Der Rest ist IN DEUTSCHLAND irrelevant. In USA und sonstigen Ländern ist das Urheberrecht völlig anders geregelt.
Liebe Grüße von Schoki!
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Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Ich bin zwar auch Juristin, aber in einem komplett anderen Bereich tätig, daher meine Frage: Zitate aus der Weltliteratur und Bilder bekannter Gemälde stellen auch einen Verstoß dar?
- Schokolaaade
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Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Da sind die Urheber meist schon lange genug tot! ;)
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